Mein Bruder ist, wie einige geneigte Leser dieses Blogs auch wissen, Staatsanwalt in Mainz. Anlässlich des Osterfestes unterhielt ich mich mit ihm
darüber, ob die Discotheken in Deutschland angesichts der komischen Einrichtung
Tanzverbot
am Karfreitag eigentlich geöffnet sind.
Ja, antwortete er mir, offen sind die, man darf sich auch ruhig ordentlich die Rübe (mit 52 Tequila?) wegschütten, aber wenn jemand die Tanzfläche betritt, um dort ein wenig abzuhotten, müssten die Angestellten das unterbinden. Sonst kann der Diskotheken-Betreiber angeklagt werden!Natürlich gefällt dieses Gesetz nicht allen, wie die
Petition gegen das Tanzverbot
zeigt. Was meint ihr? Sollte man Tanzen an bestimmten kirchlichen Feiertagen verbieten? Ist das noch zeitgemäß? Was machen die Tbilisser Diskotheken eigentlich am Karfreitag?
Mittwoch, 11. April 2007
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2 Kommentare:
Ich kommentiere das gleich selbst: Wie ebenso viele Leser dieses Blogs wissen, könnte von mir aus gerne an 365 Tagen im Jahr Tanzverbot sein!
EIN PROSIT FROM BLUMENAU!!!!!!
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