Mittwoch, 11. April 2007

Tanzverbot

Mein Bruder ist, wie einige geneigte Leser dieses Blogs auch wissen, Staatsanwalt in Mainz. Anlässlich des Osterfestes unterhielt ich mich mit ihm 
darüber,  ob die Discotheken in Deutschland angesichts der komischen Einrichtung

Tanzverbot
 
am Karfreitag eigentlich geöffnet sind. 
Ja, antwortete er mir, offen sind die, man darf sich auch ruhig ordentlich die Rübe (mit 52 Tequila?) wegschütten, aber wenn jemand die Tanzfläche betritt, um dort ein wenig abzuhotten, müssten die Angestellten das unterbinden. Sonst kann der Diskotheken-Betreiber angeklagt werden!Natürlich gefällt dieses Gesetz nicht allen, wie die

Petition gegen das Tanzverbot

zeigt. Was meint ihr? Sollte man Tanzen an bestimmten kirchlichen Feiertagen verbieten? Ist das noch zeitgemäß? Was machen die Tbilisser Diskotheken eigentlich am Karfreitag?

2 Kommentare:

Matthias Baumann hat gesagt…

Ich kommentiere das gleich selbst: Wie ebenso viele Leser dieses Blogs wissen, könnte von mir aus gerne an 365 Tagen im Jahr Tanzverbot sein!

DANIEL GRAHL hat gesagt…

EIN PROSIT FROM BLUMENAU!!!!!!